Gestalten Sie Ihre Zukunft grün und finden Sie mit nur
wenigen Schritten Ihr passendes Ökostrom-Angebot.
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Strom verbrauchen und dabei gutes tun? Mit unserem JES.Strom ist genau das möglich. Denn mit uns als erfahrenem Ökostromanbieter fördern Sie die erneuerbaren Energien und werden so ein Teil der Energiewende in Deutschland. Mit unseren flexiblen Mindestlaufzeiten finden Sie garantiert den passenden Tarif für Ihre Bedürfnisse. Und das beste dabei: Wir übernehmen für Sie den Wechsel von Ihrem bisherigen Stromanbieter. Werden auch Sie zum Öko-Helden!
Die monatliche Vorauszahlung für Ihren Ökostromtarif berechnet sich aus den Jahreskosten geteilt durch 11 Monate. Im zwölften Monat Ihrer Vertragslaufzeit erhalten Sie die Rechnung, womit der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird.
Der Strompreis beinhaltet die Kosten für Energiebeschaffung, Vertrieb und Netznutzung. Dazu kommen staatliche Abgaben und Steuern. Die JES AG hat nur auf die nicht staatlich vorgegebenen Preisbestandteile direkten Einfluss.
Im Falle eines Stromausfalls oder anderen Störungen ist auch nach einem Wechsel nach wie vor der örtliche Netzbetreiber innerhalb Deutschlands verantwortlich. Dieser ist dazu verpflichtet, jegliche Netzstörungen schnellstmöglich zu beheben. Sollten Sie nicht wissen, wer Ihr zuständiger Netzbetreiber ist, können Sie dies bei dem lokalen Grundversorger erfragen.
In der Regel dauert der Wechsel etwa vier Wochen. Bei einem Umzug in eine neue Wohnung kann der Wechsel allerdings auch schneller gehen. Sollten Sie noch einen laufenden Vertrag mit einem anderen Stromanbieter haben und kein Sonderkündigungsrecht bestehen, beginnt der neue Vertrag erst nach Ablauf des alten.
Nein. Die JES AG stellt nach Vertragsende mit Ihrem bisherigen Stromanbieter Ihre Stromversorgung sicher. Sollte unser Vertrag nicht direkt an Ihren alten anschließen, springt Ihr örtlicher Grundvesorger ein und beliefert Sie mit Strom. Die Stromversorgung ist also zu jeder Zeit garantiert.
Grundsätzlich übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromanbieter. Sollten Sie allerdings vom Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung Gebrauch machen wollen, empfehlen wir selber zu kündigen. Gleiches gilt, wenn Ihr Laufzeitvertrag in Kürze endet und sich automatisch verlängern sollte.
Nehmen Sie direkten Kontakt zu unseren Kundenberatern auf.
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